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11. August 2026

KSTA: Fünf Monate Bauturbo in Köln

Fünf Monate nach Einführung des Bauturbos im März zieht der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 11. August 2026 eine erste Bilanz für Köln. Redakteurin Julia Hahn-Klose zeigt, wie häufig die neuen Sonderregeln bislang genutzt wurden, welche Wohnungsbauprojekte davon profitieren und wo die Grenzen des Instruments liegen.

Bis zum 4. August registrierte das Stadtentwicklungsamt 128 konkrete Projektanfragen. 23 Verfahren – rund 18 Prozent – wurden bereits positiv abgeschlossen. Dadurch könnten in den kommenden Jahren rund 730 Wohnungen entstehen, berichtet der KSTA und betont: Der Bauturbo sei eigentlich ein Planungsturbo: Er beschleunigt nicht die Baugenehmigung selbst, sondern die planungsrechtliche Zustimmung. So können Vorhaben ermöglicht werden, obwohl kein Bebauungsplan besteht oder von dessen Festsetzungen abgewichen werden muss. Für die Entscheidung der Stadt gilt eine Drei-Monats-Frist.

Köln nutzt die Regelung bewusst breit. Eine Mindestzahl an Wohnungen gibt es nicht. In Köln könne dieser sowohl für ein Einfamilienhaus als bei Aufstockungen gelten. Außerdem bei Quartiersnachverdichtungen und Hinterlandbebauungen.

Ein Freibrief zum Bauen ist das Instrument jedoch nicht. Bauordnungsrecht, Nachbarinteressen sowie Verkehrs-, Umwelt- und Lärmschutzbelange gelten weiterhin.