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Köln baut bezahlbar

In der „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ werden Maßnahmen bzw. Vorschläge beschrieben, die den Wohnungsbau in Köln günstiger und schneller machen sollen. Die Maßnahmen stammen aus gemeinsamen Arbeitsgruppen von Stadtverwaltung und Wohnungswirtschaft. Wir stellen die Maßnahmen im Einzelnen vor.

Gebühren und Kosten im öffentlichen Raum

Die Gebühren für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Straßenland sollen nicht weiter steigen. Der Gebührenindex soll weiterhin auf 15 % fixiert bleiben. Ziel ist es, Baukosten insbesondere bei innerstädtischen Projekten nicht weiter zu erhöhen.

Wenn Vorbauten bestimmte Größen nicht überschreiten (z. B. max. 1,60 m Vorbau), sollen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des öffentlichen Raums entstehen. Dadurch sollen Projekte der Innenentwicklung erleichtert werden.

Bürgschaften und Sicherheiten

Die jährliche Steigerung der Bürgschaftskosten im Straßenbau soll auf 5 % begrenzt werden. Damit sollen Kostensteigerungen für Investoren gedämpft werden.

Bei Projekten städtischer Gesellschaften soll auf Bürgschaften verzichtet werden, weil das Insolvenz- und Spekulationsrisiko gering eingeschätzt wird.

Investoren sollen keine Bürgschaften stellen müssen, wenn sie 100 % der Wohnungen für mindestens 25 Jahre mit gedeckelten Mieten (12 €/m² Kaltmiete) anbieten. Auch hier werden das Spekulations- und Insolvenzrisiko niedrig eingeschätzt.

Stellplatzsatzung lockern

Für Studierendenwohnungen sollen keine Pkw-Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssen. Stattdessen ist eine Stellplatzablöse vorgesehen.

Bei kleineren Projekten bis 10 Wohneinheiten oder bei Aufstockungen soll ebenfalls kein Stellplatznachweis mehr erforderlich sein.

Wenn Carsharing in maximal 300 m Entfernung vorhanden ist, sollen bei kleineren Projekten ebenfalls keine Stellplätze mehr vorgeschrieben werden.

Der Berechnungsindex für Stellplatzablösebeträge soll nicht erhöht werden.

Kleinkinderspielplätze flexibel gestalten

Wenn Wohnungen eigene Gartenflächen besitzen, soll die vorgeschriebene Spielfläche auf 30 m² reduziert werden können.

Spielflächen sollen künftig einfacher im Bauantrag dargestellt werden können.

Bei Bauprojekten mit maximal acht Wohnungen soll keine Sandspielfläche mehr vorgeschrieben werden.

Spielflächen dürfen für Starkregen-/Katastrophenfälle multifunktional genutzt werden.

Änderungen beim Kooperativen Baulandmodell (koop BLM)

Der bisherige Standard von 10 m² Grünfläche pro Einwohner soll auf 8 m² reduziert und die 2 m² werden. Dadurch soll mehr Fläche für Wohnungsbau entstehen.

Bei Projekten mit weniger als 44 Wohneinheiten sollen keine Ablösezahlungen für Grün- und Spielflächen mehr erhoben werden.

Vorhandene öffentliche Grün- oder Spielflächen in der Nähe sollen auf den Bedarf angerechnet werden können.

Studierendenwohnheime, Seniorenwohnungen und Micro-Apartments brauchen bei Spielplatzbedarfen nicht mehr berücksichtigt zu werden.

Die Kostenansätze im koop BLM sollen als verbindlicher Kostendeckel gelten.

Die Berechnung des Kita-Bedarfs soll auf langfristigen Basisbedarfen aufbauen und dadurch transparenter und verlässlicher werden, um teure Umplanungen zu vermeiden.

Die Stadt will prüfen, ob die Einwohnerzahl pro Wohneinheit realistischer berechnet werden kann, um geringere Infrastrukturauflagen zu ermöglichen.

Vereinfachung von Wettbewerbs- und Planungsverfahren

Energetische Standards flexibilisieren

Für größere Wohnbauprojekte sollen standardisierte, einfachere Wettbewerbsverfahren gelten: weniger Büros, stärkerer Fokus auf Städtebau, klarere Verfahren, schnellere Entscheidungen.

Statt des für Bauherren teuren EH40-Standards soll künftig auch die Alternative der Einhaltung des gesetzlichen GEG-Standards kombiniert mit klimaneutraler Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpe, Geothermie) zur Auswahl stehen.